Flaggen ESA und EU

Raumfahrtaktivitäten

EU und Raumfahrt 2024

Auch 2024 ist die Raumfahrt auf EU-Ebene wieder eines der TOP-Themen. Dabei ist die Sicherung eines autonomen Zugangs ins All eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit Europas – und mit großer Freude schauen wir zurück auf den erfolgreichen Start der Ariane VI-Rakete am 9. Juli 2024. Auch wenn die dritte Zündung des Triebwerks der zweiten Raketenstufe fehlschlug und nur neun von elf Nutzlasten ausgesetzt werden konnten,  so verfügt Europa jetzt wieder über eine Trägerrakete für schwere Nutzlasten in geostationäre Transferbahnen.

Ein zentrales Thema ist auch 2024 die Sicherheit auf der Erde und im All durch weltraum- und erdgestützte Infrastrukturen und Dienste.

Im Februar 2024 stieß die Europäische Kommission eine Debatte zur Zukunft der digitalen Infrastruktur an und initiierte mit der Veröffentlichung des WeißbuchesÖffnet sich in einem neuen Fenster „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“ eine öffentliche Konsultation. 

 

Die Sicherung einer durchgehenden Konnektivität ist danach wesentliche Voraussetzung für eine strategische Autonomie Europas in dem besonders sensiblen Kommunikationssektor. Wie sich eine deutsche Beteiligung an dem europäischen Programm für sichere Konnektivität, IRIS2 konkret gestalten wird, bliebt erneut abzuwarten. Die Geschäftsstelle des Hessischen Raumfahrtkoordinators verfolgt diese Entwicklung aufmerksam mit.

Wie eng Raumfahrt und Verteidigung miteinander verbunden sind, zeigt bereits die MitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik „Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung“ vom 10.3.2023. Sie betont die Bedeutung der strategischen Autonomie der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich weltraumbezogener Dienste und Daten auch im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Dabei baut sie ihrerseits auf der „EU-StrategieÖffnet sich in einem neuen Fenster für eine Sicherheitsunion“ auf, in der Weltrauminfrastrukturen als wesentlichen Dienste anerkannt werden, die angemessen vor aktuellen und zu erwartenden Bedrohungen geschützt und widerstandsfähig sein müssen.

 

Durch den Zuschnitt der Generaldirektionen der EU-Kommission, erneut mit einem eigenen Kommissar für Raumfahrt und Verteidigung, Andrius Kubilius, in DG DEFIS, wird diese enge Verbindung von Raumfahrt und Verteidigung 2024 erneut deutlich.

2024 werden auch zwei Berichte veröffentlicht, in denen Raumfahrt und Verteidigung unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der EU (vgl. Draghi-Report) bzw. unter dem Aspekt des EU-Binnenmarktes (Letta-Report) herausgestellt werden.

Auch diese Entwicklungen verfolgt die Geschäftsstelle des Hessischen Raumfahrtkoordinators und wird hierüber, v.a. auf ihren Veranstaltungen „Hessen in Space“ informieren.

 

Verhältnis EU und ESA

Die Zusammenarbeit der beiden europäischen Organisationen EU und ESA auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung des Weltraums ist in einem Rahmenabkommen geregelt, damals noch geschlossen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation ESA und mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 auf die EU übergegangen. Dieses Rahmenabkommen, das am 25. Nov. 2003 beschlossen wurde, trat 2004 in Kraft. Es sieht die Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats sowie regelmäßige Treffen auf Ministerebene (Europäischer Weltraumrat) vor. Das Abkommen stellt die Unabhängigkeit beider Völkerrechtssubjekte fest und stellt Kooperation und Augenhöhe in den Mittelpunkt, indem formuliert ist: „Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie über besondere einander ergänzende und sich gegenseitig verstärkende Fähigkeiten verfügen und verpflichten sich, effizient und zum gegenseitigen Nutzen miteinander zu kooperieren und doppelte Arbeit zu vermeiden.“

Die EG / EU nimmt hierin die Rolle des Kunden und Nutzers ein, der den Bedarf an Raumfahrtprojekten koordiniert. ESA ist demgegenüber Anbieter der Raumfahrtprodukte.

 

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